Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

EuGH kippt Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) hat mit Urteil vom 04.07.2019 (Rechtssache C 377/17) festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. g und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt verstoßen hat, dass sie verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat.

Durch dieses Urteil ist die HOAI nicht gänzlich unwirksam. Allerdings wird der deutsche Gesetzgeber die HOAI an dieses Urteil anpassen müssen.

Das Urteil wird Wasser auf die Mühlen der Personen sein, die auch andere deutsche Gebührenregelungen in Frage stellen.

Der EuGH hat das Urteil in der Rechtssache 377/17 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Gerichtshof der Europäischen Union  

Ergänzung vom 15.07.2019:
Die Bundessteuerberaterkammer wird in der Märkichen Oderzeitung vom 11.07.2019 wie folgt zitiert: "Von der Bundessteuerberaterkammer heißt es, die EU-Kommission habe ursprünglich auch ihre Vergütungsverordnung angegriffen, inbesondere den unteren Gebührenrahmen. Es sei klargestellt worden, dass die Gebühren nur für das Inland gelten und dass sie nicht nur überschritten sondern bei außerordentlichen Angelegenheiten auch unterschritten werden können. Das muss schriftlich vereinbart werden. 'Dadurch haben wir die Vergütungsverordnung ohne gravierende Änderungen europafest gemacht' betont Kammerpräsident Raoul Riedlinger. " 

COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2019
08.07.2019

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!