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Versorgungswerk zu Verspätungsgeld verurteilt

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 39 vom 04.07.2019 auf sein Urteil vom 20.02.2019 (Aktenzeichen X R 28/17) hin. Danach ist die Festsetzung eines Verspätungsgeldes für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen rechtmäßig.

Zitate aus der Pressemitteilung Nr. 39 vom 04.07.2019 des BFH:
"Obwohl der BFH somit die Erhebung von Verspätungsgeldern dem Grunde nach als rechtmäßig ansah, hob der BFH das angegriffene Urteil des für das Verspätungsgeld allein zuständigen Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (FG) auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück. Denn im Streitfall fehlten die Rentenbezugsmitteilungen nicht vollständig, sondern waren nur im Hinblick auf einzelne Angaben fehlerhaft. Das FG hat nunmehr insbesondere zu klären, ob die innerhalb der Frist fehlerhaft eingereichten Rentenbezugsmitteilungen als unterbliebene Mitteilung anzusehen sind.
In zwei Parallelverfahren X R 29/16 und X R 32/17, denen neben diesen Grundsatzfragen weitere Streitpunkte zugrunde lagen, hob der BFH mit Urteilen vom gleichen Tag ebenfalls die finanzgerichtlichen Entscheidungen auf und verpflichtete das FG zu einer weiteren Sachaufklärung."

Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 39 vom 04.07.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof  

COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2019
08.07.2019

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