Country by Country Report
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt mit Schreiben vom 11.07.2017 zu den Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (Country by Country Report) Stellung.
"Unter Beachtung der internationalen Vereinbarungen und der entsprechenden Umsetzung in § 138a AO sind die in der Anlage aufgeführten Angaben im Rahmen der länderbezogenen Bericht zu machen."
Das BMF hat das Schreiben vom 02.06.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
17.07.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html