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 der guten Ideen

Country by Country Report

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt mit Schreiben vom 11.07.2017 zu den Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (Country by Country Report) Stellung. 
 
"Unter Beachtung der internationalen Vereinbarungen und der entsprechenden Umsetzung in  § 138a AO sind die in der Anlage aufgeführten Angaben im  Rahmen der länderbezogenen Bericht zu  machen." 
 
Das BMF hat das Schreiben vom 02.06.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
 

17.07.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html