Informationsaustausch mit den USA nach dem FACTA-Abkommen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt mit Schreiben vom 02.06.017 zu Fragen des automatischen Informationsaustauschs mit den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem FACTA-Abkommen vom 31.05.2013 Stellung.
Mit dem Schreiben wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz veröffentlicht und zur Nichtbeanstandungsregelung bei Meldungen der Finanzinstitute für das Kalenderjahr 2016 Stellung genommnen.
Das BMF hat das Schreiben vom 02.06.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
17.07.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html