Preisnachlass: Änderung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt mit Schreiben vom 13.07.2017 zu Fragen der Änderung der Bemessungsgrundlage und des Vorsteuerabzugs Stellung.
Durch das Schreiben wird der Umsatzsteueranwendungserlass vom 01.10.2010 geändert.
Das BMF hat das Schreiben vom 13.07.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesministerium der Finanzen
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
17.07.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html