Spenden an kommunale Wählervereinigungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 45/2017 vom 12.07.2017 auf sein Urteil vom 20.03.2017 (Aktenzeichen X R 55/14) hin. Danach sind Zuwendungen an Wählervereinigungen, die nicht an den Bundestags- oder Landtagswahlen teilnehmen, keine Parteispenden.
Der BFH kommt in dem Urteil zum Ergebnis, dass Wählervereinigungen, die nicht an den Bundestags- oder Landtagswahlen teilnehmen, keine Parteien i.S. des PartG sind. Damit sei Spendenabzug nach § 10b EStG ausgeschlossen. Die Steuerermäßigung nach § 34g Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG könne aber in Anspruch genommen werden.
Der BFH hat die Pressemitteilung 45/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
17.07.2017
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