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 der guten Ideen

Verfahrensdokumentation Workshop am 24.07.2017

Das Interesse an unserem Workshop ist sehr groß - deshalb haben wir einen größeren Raum im Eden Hotel Wolff angemietet. Das Erfreuliche für die bisher Unentschlossenen: Es sind noch Plätze frei.  Bitte, wenn Sie kommen möchten: Melden Sie sich unbedingt an, damit wir disponieren können. Danke - wir freuen uns auf Sie. Ihr COLLEGA-Team.  Die Einladung mit der Tagesordnung finden Sie hier.
 
Der Mitverfasser der GoBD, Herr Dipl.-Finanzwirt Dirk-Peter Kuballa hat in München einen Vortrag unter dem Titel "Mythen um die digitale Betriebsprüfung und elektronische Archivierung" gehalten. Der Referent hat mich beeindruckt durch sein hohes Fachwissen und seine humorige Art, die Teilnehmern zu vermitteln, was alles auf sie zukommt. Leider ganz eindeutig: Es gibt keine Schonfrist, GoBD sind seit 01.01.2015 in Kraft und anzuwenden. Anderslautende Informationen im Internet hat der Referent als Mythos bezeichnet.
 
Aus der Praxis:
Keine Verfahrensdokumentation. Nach Berichten von Kollegen drohen alleine deshalb recht beachtliche Zuschätzungen.
Unterlagenanforderungen bei Betriebsprüfungen: Ein Kollege hat eine Anforderung über 5 Seiten bekommen, davon ist die Verfahrensdokumentation 1 Zeile. 
 
Ab 01.01.2018
Die neu eingeführte Kassen-Nachschau wird von den Finanzämtern vorbereitet. Da kann es böse Überraschungen geben.
 
Wir informieren Sie am 24.07.2017 über die Einzelheiten. Wie gewohnt sachlich und ohne Panik zu machen. 
  

17.07.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html