EuGH angerufen: Vorsteuerabzug bei öffentlichem Straßenbau
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 41/2019 vom 11.07.2019 auf seinen Beschluss vom 13.03.2019 (Aktenzeichen XI R 28/17) hin. Danach hat er dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob "ein Unternehmer, der im Auftrag einer Stadt Baumaßnahmen an einer Gemeindestraße vornimmt, aus von ihm hierfür bezogenen Bauleistungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist."
Die Anfrage des BFH ist in in drei Vorlagefragen gegliedert. Im Hinblick auf die die ausstehende Entscheidung des EuGH ist zu erwägen, ähnliche Sachverhalte offen zu.
Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 41/2019 vom 11 07.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2019
15.07.2019
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