WEG: Grundsätzlich drei Angebote erforderlich
Das Landgericht Berlin hat auf seinem Portal sein Urteil vom 02.02.2018 (Aktenzeichen: 85 S 98/16 WEG) veröffentlicht. Danach verstößt es gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Vergabe von größeren Aufträgen zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten gefasst wird, wenn zuvor nicht mehrere (in der Regel mindestens drei) Vergleichsangebote eingeholt worden wurden.