Keine Tarifbegünstigung bei Realteilung mit Verwertung in Nachfolgegesellschaft
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 40/2019 vom 11.07.2019 auf sein Urteil vom 15.01.2019 (Aktenzeichen VIII R 24/15) hin. Aufgrund der in diesem Fall gewählten Gestaltung entfiel eine Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 1.
Die Gestaltung ist nicht alltäglich. Dennoch wird man das Urteil beim Ausscheiden aus einer Sozietät beachten müssen, um die Tarifvergünstigung nicht zu gefährden.
Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 40/2019 vom 11 07.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2019
15.07.2019
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