Überstundenvergütung für mehrere Jahre tarifbegünstigt
Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seiner Pressemitteilung Nr. 11 vom 17.06.2019 auf sein Urteil vom 23.05.2019 (Aktenzeichen 3 K 1007/18 E) hin. Danach kann "auf eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, ist der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte (sog. "Fünftel-Regelung“)" angewendet werden.
Nach dem Urteil ist die Überstundenvergütung, die der Kläger für mehrere Jahre erhalten habe, eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit i.S.v. § 34 Abs. 1 EStG.
Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Das FG Münster hat die Pressemitteilung Nr. 11/2019 vom 17.06.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Münster
COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2019
15.07.2019
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