Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.07.2019 das Schreiben "Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren;
Neufassung der Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen, des Beiblatts zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen und des Merkblatts zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen" veröffentlicht.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 08.07.2019:
"VI. Übergangsregelungen
Zu den Nutzungsmöglichkeiten der amtlichen Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfah-ren für die Steuerkontoabfrage siehe BMF-Schreiben vom 7. Mai 2014 - IV A 3 - S 0202/11/10001 -, BStBl I S. 806, und die Erläuterungen unter www.elster.de/elsterweb/infoseite/steuerkontoabfrage.
Soweit Vollmachten nach den bisher geltenden amtlichen Mustern unbeschränkt erteilt wurden, muss aufgrund der Veröffentlichung der neuen Vollmachtsmuster keine neue Bevollmächtigung zur Steuerkontoabfrage erfolgen. In diesen Fällen muss auch kein neuer Datensatz in die Voll-machtsdatenbank der Kammer eingestellt und an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Hierzu wird ergänzend auf die erläuternden Ausführungen im Abschnitt II des BMF-Schreibens vom 8. Juli 2019 - IV A 3 - S 0202/15/10001 - verwiesen."
Das BMF hat das Schreiben vom 08.07.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2019
15.07.2019
Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!