Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

WEG: Grundsätzlich drei Angebote erforderlich

Das Landgericht Berlin hat auf seinem Portal sein Urteil vom 02.02.2018 (Aktenzeichen: 85 S 98/16 WEG) veröffentlicht. Danach verstößt es gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Vergabe von größeren Aufträgen zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten gefasst wird, wenn zuvor nicht mehrere (in der Regel mindestens drei) Vergleichsangebote eingeholt worden wurden.  

Im Urteilsfall hatte ein Eigentümer gegen den Beschluss geklart. Das Gericht hat die Hausverwaltung zum Schadensersatz hinsichtlich der damit verbundenen Kosten verurteilt.

Es ist in der Praxis bekannt, dass die Einholung von Kostenangeboten durch Wohnungseigentumsgemeinschaften oft sehr schwierig ist. Handwerker weigern sich sehr oft, Angebote vorzulegen, weil sie die damit verbundenen Kosten und Mühen vermeiden wollen.

Dennoch muss jede Verwaltung darauf achten, bei Beschlüssen über größere Aufträge nicht gegen diese Regeln zu verstoßen. 

Das LG Berlin hat das Urteil vom 02.02.2018 (Aktenzeichen 85 S 98/16 WEG auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Landgericht Berlin

COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2019
15.07.2019

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!