Tax-Compliance wird wichtiger denn je
KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER weisen in Ihrem Newsletter 20/2017 unter dem Titel "BGH verschärft die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige – Tax Compliance wird wichtiger denn je" darauf hin, wann die Abgabe einer Selbstanzeige ab dem Zeitpunkt der Tatentdeckung keine strafbefreiende Wirkung mehr hat.
In dem Newsletter wird auf einen besonderen Fall einer Tatentdeckung verwiesen. Danach sei bereits durch die Kenntnis der griechischen Ermittlungsbehörde von den Provisionszahlungen an den Steuerpflichtigen der Ausschlusstatbestand der Tatentdeckung nach § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO erfüllt.
26.07.2017
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