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 der guten Ideen

Tax-Compliance wird wichtiger denn je

KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER weisen in Ihrem Newsletter 20/2017 unter dem Titel "BGH verschärft die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige – Tax Compliance wird wichtiger denn je" darauf hin, wann die Abgabe einer Selbstanzeige ab dem Zeitpunkt der Tatentdeckung keine strafbefreiende Wirkung mehr hat.

In dem Newsletter wird auf einen besonderen Fall einer Tatentdeckung verwiesen. Danach sei bereits durch die Kenntnis der griechischen Ermittlungsbehörde von den Provisionszahlungen an den Steuerpflichtigen der Ausschlusstatbestand der Tatentdeckung nach § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO erfüllt. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die "steuerliche Aufgabenwahrnehmung" aktiv gestaltet werden muss . Ein wirksames Mittel hierfür ist ein Internes Kontrollsystem, das die Finanzverwaltung in dem Anwendungserlass zu § 153 AO vom 23.05.2016 als bedeutendes Indiz gegen  das Vorliegen eines Vorsatzes oder einer Leichtfertigkeit sieht (vergleiche COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2016).
 
KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER haben ihren Newsletter 20/2017 auf ihrer Homepage veröffentlicht . Link Homepage  KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER
 
Hinweise zur Hilfestellung bei der Entwicklung von Verfahrensdokumentationen und Tax Compliance Management System: Link  
 

26.07.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html