Umsatzsteuer bei Wertpapiergeschäften
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 14.07.2017 zur Steuerbefreiung für die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchstabe e Umsatzsteuergesetz (UStG) Stellung genommen.
Durch das Schreiben wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschnitt 4.8.8. Absatz 6 geändert.
Die Neuregelung ist auf alle offenen Fälle anzuwenden
Das BMF hat des Schreiben vom 14.07.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium.
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
26.07.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html