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 der guten Ideen

Umsatzsteuer bei Wertpapiergeschäften

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 14.07.2017 zur Steuerbefreiung für die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze  nach § 4 Nr. 8 Buchstabe e Umsatzsteuergesetz (UStG) Stellung genommen. 
 
Durch das Schreiben wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschnitt 4.8.8. Absatz 6 geändert.
Die Neuregelung ist auf alle offenen Fälle anzuwenden
 
Das BMF hat des Schreiben vom  14.07.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium.
 
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
 

26.07.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html