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Neunzehnjährige kann als Vormund für ihren Bruder bestellt werden

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 27.07.2017 auf seinen Beschluss vom 13.06.2017 (Aktenzeichen IV UF 31/17) hin.

Das Kind und seine Schwester sind Flüchtlinge, die Schwester hat keine guten deutschen Sprachkenntnisse. Deshalb bestellte das Jugendamt das Kreisjugendamt zum Vormund. Dem hat das OLG Hamm nicht zugestimmt. Eine ausführliche Begründung hierfür ergibt sich aus der Pressemitteilung. 

Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 27.07.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Oberlandesgericht Hamm

COLLEGA-Wochen-Ticker 31/2017
01.08.2017

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