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Steuerfreie Entschädigungen

Im Bundesgesetzblatt Teil I vom vom 21.07.2017 wurde auf Seite 2443 das "Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 08.05.1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes"  veröffentlicht.

Die nach diesem Gesetz fälligen Entschädigungen  sind steuerfrei. Das ergibt sich aus dem  geänderten § 23 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG).

Das Bundesgesetzblatt wird im Internet angeboten, bitte über Google "Bundesgesetzblatt 2017" in Nr.  48 vom  21.07.2017 finden.

COLLEGA-Wochen-Ticker 31/2017
01.08.2017

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