Steuerfreie Entschädigungen
Im Bundesgesetzblatt Teil I vom vom 21.07.2017 wurde auf Seite 2443 das "Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 08.05.1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes" veröffentlicht.
Die nach diesem Gesetz fälligen Entschädigungen sind steuerfrei. Das ergibt sich aus dem geänderten § 23 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG).
Das Bundesgesetzblatt wird im Internet angeboten, bitte über Google "Bundesgesetzblatt 2017" in Nr. 48 vom 21.07.2017 finden.
COLLEGA-Wochen-Ticker 31/2017
01.08.2017
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