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 der guten Ideen

Umsatzsteuer nach § 13b UStG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26.07.2017 ein sehr umfangreiches Schreiben unter dem Titel "Steuerschuldnerschaft  des Leistungsempfängers bei Bauleistungen" veröffentlicht.

Das BMF hat in dem Schreiben das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.08.2013 (Aktenzeichen IV R 34/10) BStBl. 2014 II S. 128 berücksichtigt.

Was lange währt...

Bas BMF  hat das Schreiben vom 26.07.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
  

01.08.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

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