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 der guten Ideen

Erschließungskosten müssen nach 70 Jahren bezahlt werden

Beck-Online weist auf das Urteil der Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28.07.2016 (Aktenzeichen 12 K 8122/13) hin. Da eine Erschließungsmaßnahme erst nach 70 Jahren beendet worden ist, mussten die Grundstückseigentümer sämtliche seit 1937 (!) angefallenen Erschließungskosten bezahlen.

Zitat aus Beck-Online:
"Erschließung des Straßenabschnitts erst über 70 Jahre später beendet
In dem Bescheid sind auch die Kosten für die Fahrbahndecke enthalten, die während der NS-Zeit 1937 aufgetragen worden war, und wegen der die Presse den Fall unter dem markigen Namen "Hitler-Asphalt" begleitet. Die Reichsmark sind in Euro umgerechnet, die Inflationsrate berücksichtigt. Mit 14.000 Euro schlägt der Posten zu Buche. Städtische Grundstücke sind von der Umlage ausgenommen. Die Anwohner ziehen vor Gericht (Az.: 12 K 8122/13). Doch am 28.07.2016 erklärt ihnen der Vorsitzende Richter Stephan Barden, dass die Bescheide weitgehend rechtmäßig seien. 1937 wurde die Fahrbahn aufgetragen, 1956 kam die Straßenbeleuchtung dazu, 1976 der Kanal. 2009 und 2010 wurden Gehwege gebaut und Grünstreifen angelegt. Erst mit dem Bau der Bürgersteige sei die 1937 begonnene Erschließung des Straßenabschnitts – über 70 Jahre später – beendet worden."

Hinweis: Aufgrund dieses Urteils genügt die in allen Grundstückskaufverträgen übliche Formulierung, dass alle Erschließungskosten bezahlt und neue Kosten nicht bekannt seien, nicht. In diesem Fall hätte nur eine Anfrage bei der Gemeinde Klarheit verschafft. 

Beck Online hat die Meldung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Beck-Online 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2016

08.08.2016

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