Unternehmensnachfolge und Europäische Erbrechtsverordnung
Die Hamburgische Notarkammer weist in ihrem Presseportal am 03.08.2016 "Unternehmensnachfolge im internationalen Kontext" auf wichtige Einzelheiten hin.
Inbesondere deutsche Unternehmer mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands müssen prüfen, ob durch die seit 17.08.2015 geltende europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) bisherige Regelungen der Unternehmensnachfolge verändert oder unter Umständen sogar auf den Kopf gestellt werden.
In COLLEGA Wochen-Ticker 34/2015 haben wir auf die Neuregelung und ihre Folgen hingewiesen.
Wir nehmen die Veröffentlichung der Notarkammer gerne zum Anlass, erneut auf die Problematik hinzuweisen.
Die Hamburgische Notarkammer hat die Pressemitteilung auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Presseportal Notarkammer
Hinweis von Herrn Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Badura. Danke!
08.08.2016