VW-Abgas-Streit OLG Hamm bewilligt Prozesskostenhilfe
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 04.08.2016 auf seinen Beschluss vom 21.06.2016 (Aktenzeichen 28 W 14/16) hin. "Die beabsichtigte Klage einer VW-Kundin, die im Jahre 2011 einen VW Polo mit einem Dieselmotor erworben hat, der vom sog. Abgasskandal betroffen ist, und die deswegen vom Hersteller - gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs - die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs verlangt, hat hinreichende Aussichten auf Erfolg."
Dieser Beschluss lässt viele ebenfalls von dem Abgasskandal betroffene deutsche Kunden von Volkswagen hoffen, ihr Recht erfolgreich gegen VW durchsetzen zu können.
Jeder einzelne muss kurzfristig prüfen, ob hinsichtlich berechtigter Ansprüche die Verjährung droht und gegebenenfalls rasch handeln.
Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 04.08.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link OLG Hamm
08.08.2016