Gemeinnützigkeit gefährdet bei Ausschluss von Frauen oder Männern
Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 50/2017 vom 02.08.2017 auf sein Urteil vom 17.05.2017 (Aktenzeichen V R 52/15) hin. Danach scheitert die Gemeinnützigkeit einer Freimaurerloge daran, dass sie keine Frauen als Mitglieder aufnimmt. Dieses Urteil könnte sich nach der Pressemitteilung des BFH auch auf die Gemeinnützigkeit von Vereinen auswirken, wie Männergesangsvereine, Frauenchöre oder Schützenbrüderschaften, wenn Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind.
Es empfiehlt sich für alle derartigen Vereine und Zusammenschlüsse, die Satzungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um Überraschungen vorzubeugen.
Der BFH hat die Pressemitteilung 50/2017 vom 02.08.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2017
07.08.2017
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