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Geschäftsführer: Alter von 60 Jahren als Kündigungsgrund?

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 02.08.2017 auf sein nicht rechtskräftiges Urteil 19.06.2017 (Aktenzeichen 8 U 18/17) hin. Danach kann die Vereinbarung einer Altersgrenze unterhalb des gesetzlichen Renteneintrittsalters für GmbH-Geschäftsführer grundsätzlich zulässig sein. Das Gericht sieht das so, wenn gewährleistet ist, dass dem Geschäftsführer ab dem Zeitpunkt seines Ausscheidens eine betriebliche Altersversorgung zusteht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, nach der Pressemitteilung hat die Revision beim  Bundesgerichtshof (BGH) das Aktenzeichen II ZR 244/17.

Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 02.08.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm 

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2017
07.08.2017

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