Nato Truppenstatut - Umsatzsteuerbefreiung
Das Bundesministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 24.07.2017 zu Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des NATO-Truppenstatuts beim Erwerb von Kraftfahrzeugen aus einem Zollverfahren, der Verwendung von Kreditkarten für dienstliche Beschaffungen der amerikanischen Streitkräfte und der Berechtigung zur Ausstellung einer Eigenbestätigung Stellung genommen.
Das BMF hat das Schreiben vom 02.08.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2017
07.08.2017
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