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Pflichtmitgliedschaft zu Industrie- und Handelskammer und Pflichtbeitrag sind verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weist am 02.08.2017 auf seinen Beschluss vom 12.07.2017 (Aktenzeichen BvR 2222/12) hin. Danach sind die Pflichtmitgliedschaft zu Industrie- und Handelskammern und die daran gebundene Beitragspflicht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat nur diese oft umstrittene Frage der Pflichtmitgliedschaft zu IHK endgültig geklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschluss vom 12.07.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesverfassungsgericht  

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2017
07.08.2017

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