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Überwachung von Mitarbeitern mittels Keylogger

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 31/2017 vom 17.07.2017 auf sein Urteil vom 27.07.2017 (Aktenzeichen 2 AZR 681/16) hin. Danach kann ein Arbeitgeber die aufgrund der durch Verwendung eines sogenannten "Keyloggers" gewonnenen Daten nicht als Grundlage für eine Kündigung verwenden.

Das Urteil sieht die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers missachtet und sieht diese höherwertig als den Schutz des Arbeitgebers vor missbräuchlicher Nutzung des betrieblichen EDV-System für private Zwecke, die teilweise offenbar nicht nur in den Arbeitspausen erfolgt ist.

Das BAG hat die Pressemitteilung 31/2017 vom 27.07.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2017
07.08.2017

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