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Antragsfrist für Überbrückungshilfe bis 30.09.2020 verlängert

Die Steuerberaterkammer München weist auf ihrer Homepage auf die Pressemitteilung Nr. 14/2020 der Bundessteuerberaterkammer hin. Danach hat die Bundesregierung die Antragsfrist für die Überbrückungs­hilfen um einen Monat, also bis 30.09.2020,  verlängert.

Zitat aus der Pressemitteilung 14/2020 der Bundessteuerberaterkammer:
"Die Frist­verlängerung begrüßt BStBK-Präsident Prof. Hartmut Schwab: „Es freut uns, dass unsere Alarmmeldungen gewirkt haben. Vor dem Hintergrund der technischen Probleme vieler Kolleginnen und Kollegen beim Registrierungsprozess ist diese Fristverlängerung angebracht. Unser Berufsstand arbeitet am Limit. Die einmonatige Verlängerung verschafft uns nun mehr Luft für die zeitintensive Beantragung. Es könnte aber sein, dass eine weitere Verlängerung notwendig wird, um den Unternehmen wirklich wirksam in dieser Krise zu helfen.“ Dennoch zeigt sich Schwab nicht ganz zufrieden. „Wir haben es noch immer mit vielen Abgrenzungsfragen zu tun. Leider werden diese nur sukzessive im FAQ des Bundeswirtschafts­ministeriums geklärt. Das muss schneller gehen. Unternehmen und Berater benötigen Rechtssicherheit, damit das Programm auch beansprucht wird und kein Papiertiger bleibt."

Die Steuerberaterkammer München hat den neuesten Stand der Informationen zur Corona-Krise auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Steuerberaterkammer München

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2020
03
.08.2020

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