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 der guten Ideen

Risikoreduzierungsgesetz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist am 29.07.2020 darauf hin, dass das Bundeskabinett am 29.07.2020 den "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz – RiG)" beschlossen hat.

Zitat aus der Mitteilung des BMF vom 29.07.2020:
"Das Risikoreduzierungsgesetz dient der Umsetzung des EU-Bankenpakets aus dem Jahr 2019. Es enthält Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der Risiken im Bankensektor und zur Stärkung der Proportionalität.
Zur Risikoreduzierung werden die Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken im Einklang mit internationalen Standards gestärkt. Dadurch sollen Banken in Stressphasen besser abgesichert sein. Außerdem wird ein internationaler Standard zu Verlustpuffern umgesetzt, um die Abwicklung von Banken glaubwürdig zu machen und die Steuerzahler zu schützen.
"

Das BMF hat das Schreiben vom 29.07.2020 zusammen mit dem Referentenentwurf, den Stellungnahmen zum Referentenentwurf und dem Regierungsentwurf auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2020
03
.08.2020

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