Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Volkswagen Diesel 4 Urteile des BGH

Der Bundesgerichtshof weist in vier Pressemitteilungen vom 030.07.2020 auf seine vier Urteile vom gleichen Tag hin. Es kam, wie viele befürchtet hatten: In der Sache bekamen die Kläger überwiegend Recht, aber Geld bekommen sie keines. 

Im Fall des Urteils Urteil vom 30. Juli 2020 – VI ZR 354/19 wurde davon ausgegangen, dass ein Kaufpreiserstattungsanspruch durch die Nutzungsvorteile aus dem Gebrauch des Fahrzeugs vollumfänglich aufgezehrt sei. Einen Anspruch auf sogenannte "Deliktszinsen" nach § 849 BGB ab Zahlung des Kaufpreises sah das Gericht ebenfalls nicht, weil der Kläger "ein voll nutzbares Kraftfahrzeug" als Gegenleistung für die Hingabe des Kaufpreises erhalten habe. Link zur Pressemitteilung Nr. 98/2020 des BGH

Im Fall des Urteils vom 30. Juli 2020 – VI ZR 367/19  wurde der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Das Berufungsgericht habe rechtsfehlerhaft vom Kläger näheren Vortrag dazu verlangt, welche konkrete bei der Beklagten tätige Person für den Einsatz der illegalen Abschalteinrichtung verantwortlich sei. Link zur Pressemitteilung Nr. 99/2020 des BGH

Im Fall des Urteils Urteil vom 30. Juli 2020 – VI ZR 397/19 kam der BGH letztendlich zu einem Ergebnis, das dem Urteil in der Sache VI ZR 354/19 entspricht. Link zur Pressemitteilung Nr. 100/2020 des BGH

Im Fall des Urteils Urteil vom 30. Juli 2020 – VI ZR 5/20 hat der BGH die Arglosigkeit verneint, weil das streitgegenständliche Fahrzeug nach dem 22.09.2015 erworben wurde. Die Mitteilung von VW vom 22.09.2015 sei objektiv geeignet gewesen, das Vertrauen potenzieller Käufer von Gebrauchtwagen mit VW-Dieselmotoren in eine vorschriftsgemäße Abgastechnik zu zerstören. Link zur Pressemitteilung Nr. 101/2020 des BGH 

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2020
03
.08.2020

Hier können Sie den kostenfreien COLLEGA-Wochen-Ticker in stets widerruflicher Weise bestellen

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!