Abfindung für Verzicht auf Pflichtteilsanspruch
Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 51/2017 vom 09.08.2017 auf sein Urteil vom 10.05.2017 (Aktenzeichen II R 25/15) hin. Danach ist es für die Anwendung der Steuerklasse nach dem Erbschaftsteuergesetz von Bedeutung, ob der Verzicht zwischen Geschwistern zu Lebzeiten des Erblassers oder nach dessen Tod wirksam ist. Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung geändert.
Die geänderte Rechtsprechung des BFH muss in allen Fällen eines Pflichtteilsverzichts gegen Abfindung beachtet werden. Je nach gewählter Gestaltung können sich erhebliche steuerliche Mehrbelastungen ergeben.
Der BFH hat die Pressemitteilung 51/2017 vom 09.08.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2017
14.08.2017
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