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Arztfehler: Schmerzensgeld bei Verlust des rechten Unterarms

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 10.08.2017 auf sein Urteil vom 13.06.2017 (Aktenzeichen 26 U 59/16) hin. Aufgrund eines Arztfehlers musste einem 48-jährigen Mann der rechte Unterarm amputiert werden. Das OLG Hamm sprach dem Mann ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zu. 

Das Gericht ging davon aus, dass dem Mann aufgrund eines groben Behandlungsfehlers eine Beweislastumkehr - das war sicher entscheidungserheblich - zugute kommt. Der Behandlungsfehler bestand darin, dass ein Kompartmentsyndrom zu spät einer richtigen Behandlung zugeführt wurde.

Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 10.08.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Oberlandesgericht Hamm  

 

COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2017
14.08.2017

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