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Reihengeschäfte in der EU und in Deutschland stockt die Neuregelung

Küffner Maunz Langer Zugmaier weisen in ihrem Umsatzsteuer Newsletter 22/2017 vom 02.08.2017 darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut über die Zuordnung der Warenbewegung in einem Reihengeschäft innerhalb Europas entschieden hat. 

Zitat aus der Pressemitteilung von Küffner Maunz Langer Zugmaier vom 02.08.2017:
"Die Entscheidung trägt etwas dazu bei, die Unsicherheiten bei der Behandlung von Reihengeschäften zu reduzieren. Jedenfalls gibt der EuGH den Steuerpflichtigen ein Kriterium an die Hand, das bei der Würdigung der Gesamtumstände berücksichtigt werden kann. Man muss allerdings das weitere beim EuGH anhängige Verfahren in der Rs. Kreuzmayr (C 628/16), beobachten. In diesem Fall hat der EuGH ebenfalls über die Zuordnung der Warenbewegung im Reihengeschäft zu entscheiden. Unter anderem geht es auch darum, dass hier der erste Abnehmer (B) dem ersten Lieferer (A) nicht mitgeteilt hat, dass er die Waren weiterverkaufen wird, bevor sie das Abgangsland verlassen."

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bundesfinanzhof (BFH) die Regelungen innerhalb Deutschlands im Umsatzsteueranwendungserlass für nicht EU-rechtskonform eingestuft hat. Die Finanzverwaltung wendet sie trotzdem an. Die vorgesehene gesetzliche Neuordnung wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen.

Küffner Maunz Langer Zugmaier hat den Umsatzsteuer-Newsletter 22/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Küffner Maunz Langer Zugmaier 

COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2017
14.08.2017

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