Kindergeld: Ausschlussfrist für die rückwirkende Beantragung
Der Bundesfinanzhof (BFH) wist in seiner Pressemitteilung 031/20 vom 30.07.2020 auf sein Urteil vom 19.02.2020 (Aktenzeichen III R 66/18) hin. Danach ist die Ausschlussfrist von 6 Monaten bereits bei der Festsetzung des Kindergeldes im Kindergeldbescheid zu berücksichtigen.
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