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Kindergeld: Ausschlussfrist für die rückwirkende Beantragung

Der Bundesfinanzhof (BFH) wist in seiner Pressemitteilung 031/20 vom 30.07.2020 auf sein Urteil vom 19.02.2020 (Aktenzeichen III R 66/18) hin. Danach ist die Ausschlussfrist von 6 Monaten bereits bei der Festsetzung des Kindergeldes im Kindergeldbescheid zu berücksichtigen.

Der BFH weist in der Pressemitteilung 031/20 auf die inzwischen eingetrtene gesetzliche Neuregelung hin:
"Durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.07.2019 wurde die bisherige Regelung über die Ausschlussfrist aufgehoben. Dafür wurde eine neue Regelung über eine Ausschlussfrist mit etwas verändertem Wortlaut in § 70 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes eingefügt."

Der BFH hat die Pressemitteilung 031/20 vom 30.07.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2020
10.08.2020

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