Angestellte im öffentlichen Dienst können grundsätzlich nicht Syndikusrechtsanwalt sein
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 17.08.2017 auf das nicht rechtskräftige Urteil des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.04.2017 (Aktenzeichen 1 AGH 66/16) hin. Danach kann eine in einem Jobcenter Arbeit und Grundsicherung tätige Rechtsanwältin nicht als Syndikusanwältin zugelassen werden.
Zitat aus der Pressemitteilung vom 17.08.2017 der OLG Hamm:
"Die Anstellung eines Anwalts im öffentlichen Dienst könne wegen einer damit verbundenen "Staatsnähe" mit dem Berufsfeld der freien Advokatur nicht zu vereinbaren sein. Zu beurteilen sei dies nach den Umständen des Einzelfalls."
Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 17.08.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Oberlandesgericht Hamm
COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2017
21.08.2017
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