Nato Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.08.2017 ein Schreiben zu "Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG" veröffentlicht.
Das BMF erläutert im Einzelnen, was Hauptquartiere im Sinne des Artikels 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere sind.
Der BMF hat das Schreiben vom 08.08.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2017
21.08.2017
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