Zum Hauptinhalt springen
Netzwerk

 der guten Ideen

Nato Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.08.2017 ein Schreiben zu "Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG" veröffentlicht. 

Das BMF erläutert im Einzelnen, was Hauptquartiere im Sinne des Artikels 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere sind.

Der BMF hat das Schreiben vom 08.08.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2017
21.08.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

h