Überschwemmung wegen Baumwurzeln in der Kanalisation
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 129/2017 vom 18.08.2017 darauf hin, dass am 24.09.2017 in der Sache III ZR 574/16 ein Verhandlungstermin stattfindet. Es geht um die Frage, "unter welchen Voraussetzungen Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Verwurzelung von Kanalisationen haben und gegebenenfalls welchen Inhalt diese Pflichten haben."
Die Wurzeln eines Kastanienbaum, der auf einem im Eigentum der Gemeinde befindlichen Grundstück steht, drangen in das gemeindliche Kanalnetz ein. Daher kam es zu einem Rückstau. Der hierdurch geschädigte Nachbar des gemeindlichen Grundstück beansprucht von der Gemeinde Schadensersatz.
Der BGH muss mehrere Rechtsfragen klären, die sich mit der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Kanals befassen aber auch über die Höhe des Mitverschuldens des Geschädigten, weil dieser keine Rückstausicherung eingebaut hatte.
Im Hinblick auf die derzeit in ganz Deutschland gegebenen starken Regenfälle weisen wir auf das Verfahren hin. Wir werden über den Ausgang des Streits nach Bekanntwerden des Urteils berichten.
Der BGH hat die Pressemitteilung 129/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
Hinweis: Der Bundesgerichtshof hat in seiner Pressemitteilung 132/2017 auf die inzwischen ergangene Entscheidung hingewiesen. Siehe COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2017
COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2017
21.08.2017
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