Verfassungsbeschwerde gegen EZB-Anleihen auf Erfolgskurs
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weist in seiner Pressemitteilung 70/2017 vom 17.08.2017 auf seinen Beschluss vom 18.07.2017 (Aktenzeichen 2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 1651/15) hin. Danach "sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihenkaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstoßen sowie über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgehen und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreifen."
Das BVerfG hat das Verfahren ausgesetzt und und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das BVerfG hat beantragt: "die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß Art. 105 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs der Europäischen Union, weil die Art der Rechtssache ihre rasche Erledigung erfordert".
Man darf nur hoffen, dass die Verfassungsbeschwerden erfolgreich sein werden und damit dieser die Altersversorgung zahlloser Menschen gefährdende Inflationstreibsatz ein Ende findet.
Das BVerfG hat die Pressemitteilung 70/2017 vom 17.08.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesverfassungsgericht
COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2017
21.08.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch