E-Dienstwagen sollen steuerlich begünstigt werden
Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 01.08.2018 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass der Satz für die Privatnutzung von E-Dienstwagen ab 01.01.2019 auf 0,5 % (statt des sonst üblichen Satzes von 1%) ermäßigt werden soll.
Anscheinend haben sich die 3 Regierungsparteien einmütig dafür ausgesprochen, so dass die Änderung recht wahrscheinlich sein dürfte. Die Neuregelung soll für Fahrzeuge gelten, die in der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 angeschafft werden.
Die FAZ hat den Bericht auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage FAZ
COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2018
20.08.2018
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch