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 der guten Ideen

Keine Schenkungsteuer bei Mitnahme zu einer Kreuzfahrt

Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat in seinem nicht rechtskräftigen Urteil vom 12.06.2018 (Aktenzeichen 3 K 77/17) entschieden, dass die Mitnahme der Lebensgefährtin zu einer 5 Monate dauernden Kreuzfahrt im Wert von mehr als 250.000 € nicht der Schenkungsteuer unterliegt. 

Dieses Urteil ist einerseits wegen der nicht alltäglichen Höhe der Zuwendung lesenswert, andererseits beinhalten alleine die beiden Leitsätze sehr interessante juristische Überlegungen. Sie sind lesenswert!

Das FG Hamburg hat das Urteil vom 12.06.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Hamburg

COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2018
20.08.2018

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