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Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen von Sportvereinen gegen Entgelt

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 41/2018 vom 25.07.2018 auf seinen Beschluss vom 21.06.2018 (Aktenzeichen V R 20/17) hin. Der BFH hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet zur Klärung der Frage, ob Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen, die Sportvereine gegen gesondertes Entgelt erbringen, zu Recht besteht.

Zu klären ist die Frage, ob Entgelte zur Nutzung des Golfspielplatzes (Greenfee), für die leihweise Überlassung von Golfbällen für das Abschlagstraining mittels eines Ballautomaten und für Startgelder zu Golfturnieren umsatzsteuerbefreit sind.

Der  BFH hat die Pressemitteilung 41/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof.

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2018
20.08.2018

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