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 der guten Ideen

Vorsteuerabzug auch bei nachträglicher Zuordnungsentscheidung

KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER (KLMZ) weisen in ihrem Newsletter 33/2018 auf eine Entscheidung des EuGH hin. Danach steht einer Gemeinde der Vorsteuerabzug auch im Fall einer späteren Zuordnungsentscheidung zu. 

KLMZ weisen darauf hin, dass das Urteil nicht nur für die öffentliche Hand die Hoffnung begründet, dass die bisherige statische Zuweisung von Wirtschaftsgütern zum nicht-wirtschaftlichen Bereich im Zeitpunkt ihrer Anschaffung der Geschichte angehört.

KLMZ haben den Newsletter 33/2018 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage KMLZ

COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2018
20.08.2018

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