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Bayern geht bei Erbschaftsteuer für Firmen Sonderweg

Unter diesem Titel weist "Beck aktuell - Nachrichten" auf Hinweise zu einer von den anderen Bundesländern abweichenden Behandlung der Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolge hin.

Nach einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 25.08.2017 "Bayern Herz für Firmenerben" verteidigt Seehofer den Sonderweg des Freistaats bei der Erbschaftsteuer.

Im Ergebnis ist das alles etwas schwammig, aber offenbar treiben die bayerischen Finanzämter die Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolgen nicht konsequent ein.

Der Beitrag von "Beck aktuell - Nachrichten" wurde auf der Homepage des Beck-Verlags veröffentlicht. Link Homepage Beck aktuell

COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2017
28.08.2017

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