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Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 34/2017 vom 23.08.2017 auf sein Urteil vom 23.08.2017 (Aktenzeichen 10 AZR 859/16) hin. Danach besteht für den Pfändungsschutz ein Unterschied  zwischen Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen, die dem Pfändungsschutz unterliegen und Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit, die der Pfändung nicht entzogen sind.

Das BAG hat die Pressemitteilung 34/2017 vom 23.08.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht 

COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2017
28.08.2017

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