Splitt Payment bei der Umsatzsteuer in Rumänien geplant
Küffner Maunz Langer Zugmaier weisen in ihrem Umsatzsteuer-Newsletter 25/2017 vom 28.08.2017 darauf hin, dass Rumänien plant, zum 01.01.2018 das sogenannte "Splitt Payment Verfahren" für die Umsatzsteuer einzuführen.
Danach ist vorgesehen, dass der Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer auf ein besonderes Bankkonto zu überweisen hat. Der Rechnungsaussteller muss auf seiner Rechnung 2 Bankkonten angeben, eines zur Überweisung des Rechnungsnettobetrags und ein weiteres für die Umsatzsteuer.
Unternehmer mit derartigen Geschäftsbeziehungen nach Rumänien sollten rechtzeitig Vorkehrungen treffen, da die Einhaltung der geplanten neuen Bestimmung strafbewehrt ist.
Küffner Maunz Langer Zugmaier haben ihrem Umsatzsteuer-Newsletter 25/2017 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Küffner Maunz Langer Zugmaier
COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2017
28.08.2017
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