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Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren: Wegfall bei fehlender Geschäftsgrundlage

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 54/2017 vom 23.08.2017 auf sein Urteil vom 11.04.2017 (Aktenzeichen IX R 24/15) hin. Danach kommt einer tatsächlichen Verständigung keine Bindungswirkung zu, "wenn ein Umstand, den beide Parteien der Vereinbarung als Geschäftsgrundlage zugrunde gelegt haben, von vornherein gefehlt hat."

In einer tatsächlichen Verständigung sollte ein Verlustabzug in einem früheren Jahr berücksichtigt werden. Finanzamt und Steuerpflichtiger waren sich nicht bewusst, dass die Veranlagung für dieses Jahr bereits rechtskräftig geworden war.  Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass keine Bindungswirkung für die tatsächliche Verständigung gegeben war.

Der BFH hat die Pressemitteilung 54/2017 vom 23.08.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2017
28.08.2017

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