Edeka Tengelmann Fusion: Bundeskartellamt hat die Fusion zu Recht untersagt
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf weist in seiner Pressemitteilung 29/2017 vom 23.08.2017 auf seinen Beschluss vom 23.08.2017 (Aktenzeichen VI-Kart 5/16 (V) ). Danach war das Vorgehen des Bundeskartellamtes im März 2015 rechtmäßig.
In dem Verfahren ging es darum, einen Amtshaftungsprozess zur Erstattung von Kosten vorzubereiten.
Die Fusion kam letztlich doch zustande, weil der damalige Bundeswirtschaftsminister in einer unanfechtbaren Ministererlaubnis die Fusion genehmigte.
Das OLG Düsseldorf hat festgestellt, dass die Entscheidung des Bundeskartellamts trotz der sie unwirksam machenden Entscheidung des Wirtschaftsministers rechtmäßig war.
Das OLG Düsseldorf Pressemitteilung Nummer 29/2017 vom 23.08.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Oberlandesgericht Düsseldorf
COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2017
04.09.2017
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