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Fachtagung Kassenführung I Auf Augenhöhe mit den Prüfern…

"Der ehrliche Steuerbürger hat eine Schätzung nicht verdient", sagte ein leitender Finanzbeamter bei der Fachtagung Kassenführung am 04.09.2017 in Duisburg. Keine Theoretiker - nein ehemalige Betriebsprüfer, die in der Finanzverwaltung in leitende Positionen aufgestiegen sind, haben einen Tag lang Steuerberatern ihre Sicht dargelegt, wie man eine Kasse führen muss, um Ärger zu vermeiden. 
Ausführlicher Bericht von der Tagung am 140. COLLEGA-TAG am 29.09.2017. Einladung zum 140. COLLEGA-TAG

 "Da gilt es, ehrliche Unternehmer vor ungerechtfertigten Steuernachzahlungen zu bewahren. Wie das geht, sagen Ihnen zahlreiche TOP-REFERENTEN aus Wirtschaft und Finanzverwaltung auf der bundesweit ersten FACHTAGUNG KASSENFÜHRUNG AM 04.09.2017 IN DUISBURG" lautete der Text der Einladung.

Günter Hässel hat an dieser mustergültig organisierten Tagung teilgenommen. Mit ganz kleinen Pausen haben 12 Referenten in 15 Vorträgen Wissen pur vermittelt.

Die Quintessenz: Die Finanzverwaltung lässt bei der Kassenführung nichts mehr zu. Die Kassen-Nachschau wird ab 2018 dazu führen, dass Unternehmer sehr rasch zu einer ordnungsmäßigen Kassenführung übergehen, um Schätzungen und Strafverfahren zu vermeiden.

Das wurde besprochen: Die Polizei teilt mit, dass sie eine Blitzaktion veranstaltet. Es wurde diskutiert, dass die Finanzverwaltung etwas Ähnliches machen könnte: An bestimmten Tagen wird bei allen Geschäften in einer Straße blitzartig eine Kassen-Nachschau vorgenommen. Über die Ernsthaftigkeit der beabsichtigten Vorgehensweise gab es wohl bei keinem Teilnehmer Zweifel.

Die Teilnehmer der Tagung konnten aber auch erkennen, dass es den Referenten um die Sache geht: Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Neben den Geschwindigkeitstests der Polizei wurde als Beispiel In einem Pausengespräch erwähnt, dass man auch nicht bei verboten ist, bei Rot über eine Kreuzung zu fahren darf und Strafe auf einen wartet, wenn man erwischt wird. Die Finanzverwaltung will die unbelehrbaren und unverbesserlichen Kassensünder künftig erwischen.

Alle Referentinnen und Referenten hatten sich hervorragend vorbereitet und mustergültige Tagungsunterlagen vorgelegt. Und so empfand jeder Teilnehmer an diesem vom einem milden Wettergott geschenkten sehr angenehmen Herbsttag oftmals einen eiskalten Wind durch den Saal ziehen. Gegenargumente in Richtung, das sei alles unzumutbar, wurden mit Beispielen aus der Praxis ehrlicher Unternehmer schnell ausgekontert. Da wurde berichtet von Strandkorbvermietern mit Registrierkassen oder von einem Gärtner, der im Verkaufsschuppen auf seinem Kräutergarten eine Registrierkasse mit Stromaggregat aufgestellt hat. Für kurze Heiterkeit sorgte die Feststellung, dass auch einem Escortservice Einzelaufzeichnungen zugemutet werden können.

"Eine offene Ladenkasse zu empfehlen, halte ich für einen schweren Fehler" meinte ein Referent. Und er begründete das sehr einleuchtend damit, dass es dem Unternehmer bei einer derartigen Kassenführung nicht gelingen kann, dem Prüfer Abweichungen von normalen Rohgewinnaufschlägen zu erläutern, um zu beweisen, dass er nicht geschwindelt hat. Dem Prüfer bleibe in einem solchen Fall gar nichts anderes übrig als die Besonderheiten nicht zu beachten und gegebenenfalls zu schätzen.

Im Grußwort wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei der Tagung fast um eine "Vollversammlung" der betroffenen und interessierten Berufsgruppen handle. Als Referenten waren neben den Finanzbeamten Steuerberater, Rechtsanwälte, Anbieter von Kassensystemen und der Strafsenat des Bundesgerichtshof vertreten. Es wurde sehr bedauert, dass keine Politiker anwesend waren, die mit ihren teilweise sehr ungenauen Vorgaben und den Verzögerungen bei deren Bekanntgabe keineswegs zur Erleichterung des Umfeldes beitragen. In manchem leidenschaftlich geführten Pausengespräch wurde auch der Missbrauch der Steuergelder durch die Politik scharf kritisiert.

Günter Hässel wird am 140. COLLEGA-TAG am 29.09.2017 ausführlich von der Tagung berichten. Einladung zum 140. COLLEGA-TAG

COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2017
04.09.2017

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