Solardach darf nicht blenden
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf weist in seiner 28/2017 vom 02.08.2017 auf sein Urteil vom 21.07.2017 (Aktenzeichen I-9 U 35/17) hin. Danach darf eine Solaranlage die Nachbarn nicht blenden.
Das Gericht setzte sich mit der Frage auseinander, ob die gesetzgeberische Wertentscheidung zu Gunsten der Förderung von Photovoltaikanlagen zu einer grundsätzlichen Duldungspflicht führe. "Auch wenn der Gesetzgeber Photovoltaikanlagen fördere, dürften diese nicht ohne Rücksicht auf die Belange der Nachbarschaft errichtet werden. Die Blendung der Nachbarschaft durch Photovoltaikanlagen sei auch nicht als ortsüblich hinzunehmen."
Der Senat hat keine Revision zugelassen. Hiergegen kann Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.
Das OLG Düsseldorf Pressemitteilung Nummer 28/2017 vom 02.08.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Oberlandesgericht Düsseldorf
COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2017
04.09.2017
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