Vertragsstrafe - der BGH urteilt zu den Grenzen der Verhältnismäßigkeit
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 135/2017 vom 31.08.2017 auf sein Urteil vom 31.08.2017 (Aktenzeichen VII ZR 308/16) hin. Nach der Pressemitteilung ergibt sich, "dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herausgebers des Gutscheinheftes "Schlemmerblock" eine Vertragsstrafe von 2.500 € für jeden vorsätzlichen Vertragsverstoß des Gastwirts nicht wirksam vereinbart werden kann."
Das Urteil wird nicht nur unmittelbar betroffene Gastwirte interessieren. Es zeigt auf, dass die Vereinbarung von Vertragsstrafen angemessen sein muss, um zu vermeiden, dass sie durch die Rechtsprechung als unzulässig angesehen werden.
Der BGH hat die Pressemitteilung 135/2017 vom 31.08.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2017
04.09.2017
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